Anonymisierung

Anonymisierung ist ein datenschutzrechtliches Verfahren, bei dem personenbezogene Daten so verändert oder entfernt werden, dass keine Zuordnung zu einer bestimmten Person mehr möglich ist – auch nicht mit zusätzlichem Aufwand oder externen Informationen. Im Gegensatz zur Pseudonymisierung lässt sich die Anonymisierung nicht rückgängig machen.

Anonymisierte Daten unterliegen nicht mehr der DSGVO, da sie keine Rückschlüsse auf die Identität von Nutzerinnen oder Nutzern zulassen. Sie werden z. B. in der Forschung, Statistik oder Webanalyse eingesetzt, wenn der Schutz der Privatsphäre im Vordergrund steht.

Beispiel

Ein Forschungsteam führt eine Umfrage unter 5.000 Personen durch. Nach der Erhebung werden Namen, E-Mail-Adressen und IP-Adressen vollständig gelöscht. Geburtsdaten werden in Altersgruppen umgewandelt (z. B. „30–39 Jahre“), Standorte auf Bundesländer reduziert. Dadurch ist keine Identifikation einzelner Personen mehr möglich. Die Daten gelten als anonymisiert.

Typische Methoden der Anonymisierung

  • Löschen von Identifikatoren (Name, E-Mail, Adresse)
  • Aggregation (z.B. Durchschnittswerte statt Einzeldaten)
  • Generalisierung (z.B. Altersbereiche statt konkreter Geburtsdaten)
  • Rauschen (zufällige Veränderung von Werten)

Wichtig: Eine echte Anonymisierung muss dauerhaft und unumkehrbar sein, sonst gilt sie rechtlich nicht als anonym, sondern als pseudonymisiert.

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