Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist ein datenschutzrechtliches Verfahren, bei dem personenbezogene Daten so verändert werden, dass sie ohne zusätzliche Informationen keiner bestimmten Person mehr zugeordnet werden können. Dabei bleibt die Möglichkeit zur Re-Identifizierung erhalten – im Gegensatz zur Anonymisierung, bei der der Personenbezug dauerhaft entfernt wird.

Die Pseudonymisierung ist ein zentraler Bestandteil der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und hilft dabei, sensible Daten besser zu schützen – z. B. bei der Verarbeitung, Analyse oder Speicherung.

Beispiel

Eine medizinische Studie sammelt Daten von Patientinnen und Patienten. Statt Name und Geburtsdatum werden nur zufällig generierte Codes verwendet, z. B. „PZ-4731“. Die Zuordnungsliste mit den echten Namen wird getrennt und besonders gesichert aufbewahrt. So können Forscherinnen und Forscher mit den Daten arbeiten, ohne sofort zu wissen, wer dahintersteht.

Typische Anwendungsbereiche

  • Gesundheitswesen
  • Marktforschung
  • Kundendatenverarbeitung in CRM-Systemen
  • Webanalyse und Tracking, z.B. bei Matomo oder Google Analytics (mit IP-Kürzung)

Pseudonymisierung schützt persönliche Daten, ohne sie unbrauchbar zu machen – ein Mittelweg zwischen Datenschutz und Nutzbarkeit.

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Flur im Denkströme-Büro mit breiter Treppe und Glaswand; zwei Personen gehen unscharf durch den Eingangsbereich.

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