Digitale Barrierefreiheit – Pflicht ab Juni 2025, Chance ab sofort
Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im digitalen Raum keine freiwillige Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Was das bedeutet? Webseiten, Apps, digitale Plattformen, sogar Cookie-Banner müssen so aufgebaut sein, dass auch Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer oder Personen ohne technisches Know-how sie problemlos nutzen können. Wer jetzt vorbereitet ist, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Wettbewerbsvorteile.
Denn Barrierefreiheit ist kein lästiger Mehraufwand – sie ist ein strategisches Upgrade:
✔ Mehr Reichweite, weil niemand ausgeschlossen wird
✔ Mehr Nutzerfreundlichkeit, für wirklich alle
✔ Mehr Zukunftsfähigkeit, weil digitale Teilhabe zum Standard wird
Doch wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?
Unser Quickcheck liefert die Antwort: unkompliziert, schnell und fundiert. Wir analysieren Ihre digitalen Angebote nach internationalen Standards und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht – und wo Sie schon heute punkten.
In unserem kompakten Factsheet finden Sie alles Wichtige zum Gesetz.