Digitale Barrierefreiheit – Pflicht ab Juni 2025, Chance ab sofort

Bild: Digitale Barrierefreiheit – Pflicht ab Juni 2025, Chance ab sofort

Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit im digitalen Raum keine freiwillige Option mehr, sondern gesetzliche Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Was das bedeutet? Webseiten, Apps, digitale Plattformen, sogar Cookie-Banner müssen so aufgebaut sein, dass auch Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer oder Personen ohne technisches Know-how sie problemlos nutzen können. Wer jetzt vorbereitet ist, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch klare Wettbewerbsvorteile.

Denn Barrierefreiheit ist kein lästiger Mehraufwand – sie ist ein strategisches Upgrade:
Mehr Reichweite, weil niemand ausgeschlossen wird
Mehr Nutzerfreundlichkeit, für wirklich alle
Mehr Zukunftsfähigkeit, weil digitale Teilhabe zum Standard wird

Doch wie barrierefrei ist Ihre Website wirklich?
Unser Quickcheck liefert die Antwort: unkompliziert, schnell und fundiert. Wir analysieren Ihre digitalen Angebote nach internationalen Standards und zeigen auf, wo Handlungsbedarf besteht – und wo Sie schon heute punkten.

In unserem kompakten Factsheet finden Sie alles Wichtige zum Gesetz.
 

Zum Factsheet

Abstrakte Wellen aus Blau- und Goldtönen fließen elegant von links ins Bild – symbolisieren Dynamik, Eleganz und digitale Bewegung
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